19.12.2023: Schiedsperson gesucht
Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle Bad Köstritz – Caaschwitz gesucht
Das Amt der Schiedsperson knüpft an alte Rechtstraditionen an, die bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen. Es wird ehrenamtlich von Frauen und Männern ausgefüllt, die zwischen 25 und 70 Jahre alt sind und sich durch ihre Lebens- und Berufserfahrung besonders dafür eignen. Schiedspersonen sind Bürgerinnen und Bürger Ihrer Gemeinde. Deshalb kennen sie oft die menschlichen Hintergründe eines Streites und haben dann bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch ihre Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und durch die ruhige und entspannte Verhandlungsatmosphäre schaffen die Schiedspersonen wichtige Voraussetzungen dafür, dass die Parteien sich einigen und der soziale Frieden wiederhergestellt wird.
Die Schiedsperson muss nach Ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Für die gemeinsame Schiedsstelle werden die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson vom Stadtrat der Stadt Bad Köstritz sowie vom Gemeinderat der Gemeinde Caaschwitz für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Gera bestätigt. Schiedspersonen werden für Ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtsseminar und regionalen Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.
Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich bis 05.01.2024 an die Stadtverwaltung Bad Köstritz, Heinrich-Schütz-Straße 4, 07586 Bad Köstritz. Verwenden Sie hierzu bitte folgendes Formular.
Für weitere Rückfragen erreichen Sie Ihren Ansprechpartner (Herrn Rehfeld) im Hauptamt der Stadtverwaltung Bad Köstritz unter der Telefonnummer (036605) 88113.