14.12.21: Hinweise zum Winterdienst

Die Stadtverwaltung Bad Köstritz weist im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf den Winterdienst auf folgende haftungs- und sicherheitsrelevanten Aspekte hin:

  • Schneepflügen muss eine Mindestdurchfahrtsbreite von mindestens 3,50 Meter gewährt werden.
  • Bei Behinderung durch parkende Fahrzeuge können die entsprechenden Bereiche nicht beräumt werden.
  • Die Wendehämmer in den Wohngebieten sind freizuhalten. Es dürfen dort keine Fahrzeuge parken.
  • Überhängenden Bäume, Äste und Sträucher sind so zu entfernen, damit Räumfahrzeuge nicht behindert werden.

Die Mitarbeiter des Bauhofes werden in gewohnter Weise den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen und Plätzen durchführen.

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