18.01.2023: Nachrücker Stadtratsmitglieder nach Gemeindeneugliederung
Gemäß § 7 Abs. 4 Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften i.V.m. § 9 Abs. 5 ThürKO wir für den Rest der gesetzlichen Amtszeit der Stadtrat der Stadt Bad Köstritz um zwei Mitglieder des Gemeinderats der aufgelösten Gemeinde Hartmannsdorf erweitert.
Die Bekanntmachung der Feststellung des Bürgermeister der aufnehmenden Gemeinde Stadt Bad Köstritz hinsichtlich der neuen Stadtratsmitglieder finden Sie an den Veröffentlichungstafeln der Stadt Bad Köstritz, auch im Eltertalbote 2/2023 und hier: