Formulare

Beantragung der Rückerstattung der Gebühr für Ummeldungen von zulassungspflichtigen Fahrzeugen – Einwohner Hartmannsdorf – bitte hier klicken!

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Anträge Urkundenanforderung

Steuern: Hundesteuer, Kennzeichnung und Haftpflicht

Entsprechend des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet

  1. den Hund auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen und
  2. eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Ordnungsamt

Das Ordnungsamt in Bad Köstritz hat die Aufgabe, alle Köstritzer in Fragen der Ordnung und Sicherheit zu unterstützen und mit Rat und Hinweisen beizustehen.

Die Kennzeichnung des Hundes und der Abschluss der Haftpflichtversicherung sind dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung Bad Köstritz anzuzeigen. Sollten Sie im Ordnungsamt nicht persönlich vorsprechen können, ist auch eine schriftliche Anzeige möglich. Bitte reichen Sie dabei unbedingt Kopien der notwendigen Nachweise (Bescheinigung über die Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung mit Angabe der Rasse und der Mindestdeckungssumme) ein. Nutzen Sie dazu nachfolgendes Formular:


Weitere Formulare finden Sie auf der Online-Plattform des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) bzw. beim Zuständigkeitsfinder.

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