Namensänderung

Es gibt sehr vielfältige Formen seinen Namen durch eine öffentliche Erklärung vor einem Standesbeamten zu ändern. Aus diesem Grund möchten wir uns auf eine Aufzählung der am häufigsten abgegebenen Erklärungen, ohne Benennung von gesetzlichen Grundlagen beschränken:

  • Erklärung über die Wiederannahme eines früheren Namens
  • Angleichung der Namensführung an das deutsche Recht
  • Erklärung zur Namensführung in der Ehe unter Beachtung ausländischen Rechts
  • Einbenennung durch Ehegatten
  • Namenserteilung
  • Entgegennahme von Anträgen auf Änderung des Vornamens oder des Familiennamens

Die in einem Standesamt anfallenden Gebühren werden in der Thüringer Verwaltungskostenordnung in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

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