Auslegung Entwurf Lärmaktionsplan 2024
Die Stadt Bad Köstritz stellt im Jahr 2024 erstmals einen Lärmaktionsplan (LAP) zum Straßenverkehr gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auf.
Die kommunale Lärmaktionsplanung dient vorrangig der Lärmreduzierung an stark befahrenen Straßen zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung. Grundlage für den LAP Bad Köstritz ist die Lärmkartierung durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz von 2022. Der nun vorliegende LAP-Entwurf wurde durch das städtische Bauamt in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Ingenieurbüro IVAS erstellt. Darin werden die Kartierungsergebnisse fachlich eingeordnet sowie Maßnahmen zur Lärmminderung beschrieben.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt vom 18.10.2024 bis zum 15.11.2024 zu den Dienstzeiten öffentlich aus. In diesem Zeitraum erhalten alle Bürgerinnen und Bürger in Bad Köstritz die Möglichkeit, eigene Hinweise und Anregungen zum Lärmaktionsplan einzubringen. Der LAP kann digital unterhttps://ivas.no-ip.info/owncloud/index.php/s/5bNiM8TBBpKSQNI sowie analog in der Stadtverwaltung (Heinrich-Schütz-Straße 4, Bauamt) eingesehen werden. Alle eingehenden Stellungnahmen werden anschließend fachlich geprüft und finden, sofern möglich, im Bericht entsprechend Beachtung.
Der Beschluss des Lärmaktionsplanes durch den Stadtrat der Stadt Bad Köstritz erfolgt bis Ende 2024. Der gesetzlichen Berichtsfrist wird eingehalten.