18.03.21: Sprechzeiten nur in dringenden Fällen
Entsprechend der besonderen Pandemie-Situation vergibt die Stadtverwaltung Bad Köstritz „nur in wirklich dringenden Fällen“ Sprechzeiten zur persönliche Vorsprache in der Stadtverwaltung nach vorheriger Terminabsprache.
Vorrangig hat derzeit eine Kontaktaufnahme mit der Verwaltung fernmündlich, schriftlich bzw. per Fax oder per E-Mail zu erfolgen! Wir verweisen hierzu auf die derzeitige Allgemeinverfügung des Landkreises Greiz vom 17. März 2021.