28.07.22: Bekanntmachung
Bekanntmachung
Anhörung zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (LT-Drs. 7/5766) mit Anlagen
Der Thüringer Landtag berät den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (LT-Drs. 7/5766).
In Artikel 1 § 2 wird für den Landkreis Greiz folgende Strukturänderung vorgeschlagen:
Die Gemeinde Hartmannsdorf wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Stadt Bad Köstritz eingegliedert. Die Stadt Bad Köstritz ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde.
Das Landratsamt Greiz als untere staatliche Verwaltungsbehörde führt als Rechtsaufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Strukturänderungen, die sein Gebiet betreffen, gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung ein schriftliches Anhörungsverfahren durch.
Mit Schreiben vom 25.07.2022 wurde die Stadt Bad Köstritz sowie die Gemeinde Hartmannsdorf über die Durchführung des Anhörungsverfahrens zum o.g. Gesetzentwurf mit Anlagen informiert und zur Umsetzung auf Ihrem Stadt- bzw. Gemeindegebiet aufgefordert.
Zur Durchführung des Anhörungsverfahren wird folgendes bekanntgegeben:
Der o.g. Gesetzentwurf und Anlagen liegen vom
22.August 2022 bis einschließlich 23.September 2022
in der Stadtverwaltung Bad Köstritz und im Büro des Bürgermeisters der Gemeinde Hartmannsdorf während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:
- Stadtverwaltung Bad Köstritz, Bürgermeistamt, Heinrich-Schütz-Straße 4, 07986 Bad Köstritz
Montag: von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch: von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr - Gemeinde Hartmannsdorf, Hartmannsdorf Nr. 47, 07586 Hartmannsdorf
Dienstag: von 17.00 Uhr – 18.00 Uhr
Wesentliche Inhalte der Unterlagen sind folgende:
- Gesetzentwurf der Landesregierung eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (LT-Drs. 7/5766)
- Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungs-verfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Beteiligten-transparenzdokumentationsgesetzes (ThürBeteildokG) mit zwei Formblättern (Anlagen 2a, 2b und 2c)
Die Stadt Bad Köstritz, die Gemeinde Hartmannsdorf erhalten gemeinsam mit ihren Einwohnerschaften Gelegenheit, zur vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahme innerhalb der angegebenen Auslegungsfrist Stellung zu nehmen. Somit kann sich jeder Einwohner der Stadt Bad Köstritz und der Gemeinde Hartmannsdorf bis zum 23.09.2022 zur beabsichtigten Neugliederung äußern. Bei Stellungnahmen, die nach dem 23.09.2022 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.
Eventuelle Stellungnahmen sind schriftlich unter Angabe der Vorgangsnr. 15-2022/0405 an das Landratsamt Greiz als Rechtsaufsichtsbehörde, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag zu richten.
Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stel-lungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern und E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und ausgewertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet sie aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.
Das ThürBeteildok erfordert, dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an einem Ge-setzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Beteiligtentransparenzdokumentation mit ihrem Namen und den weiteren in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG genannten Angaben erfasst werden. Jede natürliche oder juristische Person, die sich an dem Anhörungsverfah-ren zum o. g. Gesetzentwurf mit einer schriftlichen Äußerung beteiligt, muss deshalb zusammen mit ihrer Stellungnahme die in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG geforderten Informationen angeben.
Weitere Einzelheiten können den o.g. Anhörungsunterlagen entnommen werden.
Die durch die Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen eventuell entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Stadt Bad Köstritz auf der Seite „Bekanntmachungen“, den Verkündungstafeln und im Amtsblatt der Stadt Bad Köstritz „DER ELSTERTALBOTE“ Nr. 8 / 2022 veröffentlicht.
Bad Köstritz, den 27.07.2022
Oliver Voigt
Bürgermeister