18.01.2023: Information hinsichtlich Ortteilbürgermeister und Ortsteilrat im Ortsteil Hartmannsdorf
Gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften wurde die Gemeinde Hartmanndorf aufgelöst und das Gebiet der aufgelösten Gemeinde Hartmannsdorf wurde zum 01.01.2023 in die Stadt Bad Köstritz eingegliedert. Gemäß § 45 Abs. 8 Satz 6 ThürKO sind die bisherigen Gemeinderatsmitglieder für den Rest der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats die Ortsteilratsmitglieder. Der Bürgermeister der aufnehmenden Gemeinde stellt die neuen Ortsteilratsmitglieder nach dem Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl in der eingegliederten Gemeinde entsprechend § 19 Abs. 6 und § 22 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) fest.
Gemäß § 45 Abs. 8 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist im Fall der Eingliederung einer Gemeinde der bisherige Bürgermeister der aufgelösten Gemeinde für die Dauer seiner verbleibenden Amtszeit unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter durch die oberste Dienstbehörde zum Ortsteilbürgermeister zu ernennen.
Die entsprechende Bekanntmachung finden Sie an den Veröffentlichungstafeln der Stadt Bad Köstritz, auch im Eltertalbote 2/2023 und hier: