Beachte Änderungen bei Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins für Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins für Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erfolgt nicht mehr beim Meldeamt. Zuständige Behörde ist neu das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Nähe Informationen erhalten Sie über folgenden LINK.

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