Beachte Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid
Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid – Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid
Aufgrund der ab 01. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig ist es auch geplant, die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen aufkommensneutral anzupassen.
In jedem Fall ist aber klar, dass mit der Grundsteuerreform keine Belastungsneutralität für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger einhergehen kann. Denn das alte System mit den darauf resultierenden Beträgen wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen. Die Höhe der Steuern, die individuell gezahlt wird, wird sich demnach in den meisten Fällen verändern. Einige Bürgerinnen und Bürger werden mehr bezahlen und andere weniger als vorher.
Mit der Veröffentlichung der aufkommensneutralen und neuen Hebesätze der Stadt Bad Köstritz sowie der Gemeinde Caaschwitz wird im Dezember diesen Jahres gerechnet.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Grundsteuerreform alle bisher erhaltenen Bescheide mit Ablauf des 31.12.2024 hinfällig sind.
Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stellen Sie diesen bitte nach dem 31.12.2024 ein.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.