Bundestagswahlen – Beantragung Briefwahl
Briefwähler können Briefwahlunterlagen unter diesem folgenden Link beantragen.
Mit der Versendung von Briefwahlunterlagen kann erst nach Vorliegen aller Unterlagen – zuletzt wird der Stimmzettel angeliefert – erfolgen. Vermutlich erfolgt nicht vor der 6. oder 7. Kalenderwoche.
Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit der Wahl in den Wahllokalen am Wahltag!
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen hier.