09.03.23: Ordnungsbehörde informiert – Anzeige öffentlicher Veranstaltungen (Vergnügungen)
Aus gegebenem Anlass von bevorstehenden öffentlichen Veranstaltungen im Gebiet der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Köstritz (und zur Vermeidung der etwaigen Sanktionsmaßnahmen durch die Ordnungsbehörde und anderen Behörden) weisen wir als zuständige Ordnungsbehörde hiermit vorsorglich darauf hin, dass gemäß § 42 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden Veranstalter einer öffentlichen Vergnügung der Gemeinde […]