14.12.21: Hinweise zum Winterdienst
Die Stadtverwaltung Bad Köstritz weist im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf den Winterdienst auf folgende haftungs- und sicherheitsrelevanten Aspekte hin: Schneepflügen muss eine Mindestdurchfahrtsbreite von mindestens 3,50 Meter gewährt werden. Bei Behinderung durch parkende Fahrzeuge können die entsprechenden Bereiche nicht beräumt werden. Die Wendehämmer in den Wohngebieten sind freizuhalten. Es dürfen dort keine Fahrzeuge parken. […]