Auslegung

Stadt Bad Köstritz

1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Änderungsbereich „Solarpark Heinrichshall“
&
Bebauungsplan „Solarpark Heinrichshall“

Gemeinsame öffentliche Bekanntmachung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Bad Köstritz plant die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich nordöstlich des Chemiewerkes Bad Köstritz. Hierzu ist ergänzend zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan mit der Darstellung eines Sondergebietes PV-FFA zu ändern.

Sowohl das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes als auch das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan werden im Regelverfahren geführt, so dass für die Verfahren ergänzend die entsprechenden Umweltprüfungen und Umweltberichte erforderlich werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen wird die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. Hierzu werden die Vorentwurfsunterlagen der Planungen zu den beiden Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

1. Juli 2024 bis einschließlich zum 2. August 2024

auf den Internetseiten der Stadt Bad Köstritz (https://www.stadtbadkoestritz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachung/Auslegung) sowie des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zudem werden die Vorentwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum während der nachfolgenden Zeiten im Rathaus der Stadt Bad Köstritz (Heinrich-Schütz-Straße, 07586 Bad Köstritz) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Montag, Mittwoch und Freitag                                 
09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Während dieser Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zu den Vorentwurfsunterlagen vorgebracht werden (z. B. schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift). Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: info@stadt-bad-koestritz.de.

Bad Köstritz, den 6. Juni 2024

Oliver Voigt (Bürgermeister)

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