Kirchenaustritt
Aufgrund des Thüringer Kirchensteuergesetzes und der Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, ist das Wohnsitzstandesamt seit dem 1. März 2009 zur wirksamen Entgegennahme einer Austrittserklärung zuständig.
Für die Erklärung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben.