Vaterschaftsanerkennung

Seit 1989 kann die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter von einem Standesamt beurkundet werden. Wird die Erklärung vor der Geburt eines Kindes abgegeben und öffentlich beurkundet, so kann der Vater bei der Ausstellung der Geburtsurkunde des Kindes, gleich in der Urkunde eingetragen werden. Zur Beurkundung sind folgende Unterlagen erforderlich: die Geburtsurkunde des Anerkennenden und der Mutter, Personaldokumente (Reisepass oder Personalausweis) beider Elternteile.

Die Abgabe von Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen bei einem Standesamt sind gebührenfrei, können jederzeit abgegeben werden bzw. sind an keine Fristen und Termine gebunden.

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