Vaterschaftsanerkennung
Seit
1989 kann die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind,
sowie die Zustimmungserklärung der Mutter von einem Standesamt
beurkundet werden. Wird die Erklärung vor der Geburt eines Kindes
abgegeben und öffentlich beurkundet, so kann der Vater bei der
Ausstellung der Geburtsurkunde des Kindes, gleich in der Urkunde
eingetragen werden. Zur Beurkundung sind folgende Unterlagen
erforderlich: die Geburtsurkunde des Anerkennenden und der Mutter,
Personaldokumente (Reisepass oder Personalausweis) beider Elternteile.
Die
Abgabe von Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen bei
einem Standesamt sind gebührenfrei, können jederzeit abgegeben werden
bzw. sind an keine Fristen und Termine gebunden.