Beurkundungen

Ausfertigung von Urkunden und beglaubigten Abschriften

Urkundenbestellung

Ein Personenstandsfall, d.h. eine Geburt, Eheschließung oder Sterbefall wird an dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk sich der Personenstandsfall ereignet.
Die Urkundenerteilung sowie die Auskunft oder Einsicht in ein Personenstandsregister richtet sich nach den Vorschriften der §§ 61, 62 und 63 des Personenstandsgesetzes. Demnach haben nur die Personen Anspruch auf die Ausstellung einer Urkunde, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Wir stellen für Sie aus:

Bei der Beschaffung von Urkunden aus anderen oder ausländischen Standesämtern sind wir gern behilflich.

Die in einem Standesamt anfallenden Gebühren werden in der Thüringer Verwaltungskostenordnung in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Hinweis in eigener Sache:

In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen schnell und unkompliziert für Sie abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail werden jeweils zusätzliche Kosten berechnet. Diese werden dann von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen weder vom Standesamt der Stadt Bad Köstritz unterstützt werden, noch mit diesem auf irgendeine Weise verbunden sind.

Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung von Personenstandsurkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.

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