Kirchenaustritt

Aufgrund des Thüringer Kirchensteuergesetzes und der Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, ist das Wohnsitzstandesamt seit dem 1. März 2009 zur wirksamen Entgegennahme einer Austrittserklärung zuständig.

Für die Erklärung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben.

error: Inhalte sind geschützt!
Nach obenWordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner